EU-KonzeptSo sollen die Alterskontrollen im Netz ablaufen

Geht es nach der EU, sollen alle im Netz bald häufiger ihr Alter kontrollieren lassen. Dafür soll eine neue App den Pass und eventuell auch das Gesicht scannen. Das bringt anonyme Internet-Nutzung in Gefahr. Fachleute äußern ernste Bedenken. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Eine ältere Frau am Laptop und Smartphone. Ein Betreten-verboten-Schild.
Alterskontrollen für alle. (Symbolbild) – Foto: Unsplash, Centre for Ageing Better, Public Domain; Schild: Pixabay; Montage: netzpolitik.org

Die EU-Kommission will nach eigenen Angaben Minderjährige vor Inhalten schützen, die für ihr Alter nicht angemessen sind. Dafür hält sie Alterskontrollen für das geeignete Werkzeug. Alle EU-Nutzer*innen sollen also häufiger beweisen, dass sie schon erwachsen sind. Eine entsprechende Software soll demnächst erscheinen. Die EU-Kommission spricht von einer „kurzfristigen, den Datenschutz wahrenden Lösung“. Zunächst soll es eine App geben.

Anschauen und ausprobieren kann man die Software zwar noch nicht. Aber die technische Spezifikation hat die EU-Kommission jetzt auf GitHub veröffentlicht. Das ist eine Plattform für Softwareentwicklung, die zu Microsoft gehört. Wir haben die Spezifikation gelesen und mit Fachleuten darüber gesprochen. Sie üben scharfe Kritik an den EU-Plänen. Hier fassen wir das Wichtigste zusammen.

1. Alterskontrollen, was kommt da auf mich zu?

Alterskontrollen sollen nach den Plänen der EU das Internet umkrempeln. Noch sieht man im Netz häufig schlichte Altersabfragen, die man mit einem Klick überwinden kann, etwa: „Bist du schon 18?“ Künftig sollen aber strenge Schranken den Zutritt zu Online-Angeboten begrenzen. Möchte man das Internet wie gewohnt weiter nutzen, braucht man eine Software, zum Beispiel eine App.

Wer beispielsweise ein nicht jugendfreies Video schauen oder im Netz eine Flasche Wein kaufen möchte, der soll künftig erst einmal beweisen, auch wirklich alt genug zu sein. In einer dafür vorgesehenen App sollen erwachsene EU-Nutzer*innen den Nachweis dafür hinterlegen, dass sie schon erwachsen sind. Erst mithilfe der App soll der gewünschte Dienst dann nutzbar sein.

2. In welchem Stadium ist das Vorhaben?

Den Zuschlag für die Entwicklung der App haben T-Systems und das schwedische Unternehmen Scytales bekommen. Seit Anfang des Jahres arbeiten sie im Auftrag der Kommission daran. In einer ersten Phase soll die App einen „Altersnachweis unter Verwendung von Pseudonymen“ ermöglichen. Das ist die Version, deren Spezifikation wir gesichtet haben.

Erst in einer zweiten Phase sollen die Unternehmen auch eine Lösung entwickeln, die weniger Daten preisgibt. Anbieter würden dann nur noch erfahren, ob Nutzer*innen volljährig sind. Das ist in der Spezifikation zwar bereits angekündigt, aber es ist unklar, wann das kommen soll. „In dieser Version der Altersverifizierungsarchitektur müssen mehrere Schlüsselbereiche noch weiter analysiert und verfeinert werden“, heißt es dazu. Darunter fallen demnach ausgerechnet Datenschutzrisiken und deren Minimierung.

Offiziell vorgestellt hat die Kommission die App noch nicht; das wird aber vermutlich bald geschehen. Die erste Version der App, die mit Pseudonymen arbeitet, soll schon im Juni 2025 verfügbar sein. Kommende Woche stellen die Unternehmen sie beim Global Age Assurance Standards Summit in Amsterdam vor. Das ist eine internationalen Konferenz, wo sich Vertreter*innen von Industrie und Politik treffen.

Die App soll quelloffen sein und als eine Art Mustervorlage dienen. Das heißt, Mitgliedstaaten und andere Entwickler*innen können damit weiterarbeiten, die App mit einem eigenen Namen und Look versehen und dann auf App-Marktplätzen anbieten.

3. Warum will die EU jetzt Alterskontrollen einführen?

Die App soll dazu beitragen, die Jugendschutzbestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) umzusetzen, wie die Kommission erklärt. Das EU-Gesetz stellt Regeln auf, an die sich Anbieter von Online-Plattformen in der EU halten müssen. Das Spektrum reicht von Online-Marktplätzen wie Kleinanzeigen über YouTube bis hin zu Pornhub.

Online-Plattformen, die für Minderjährige zugänglich sind, verpflichtet das Gesetz dazu, für „ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen“ zu sorgen. Alterskontrollen sind dabei eine Möglichkeit, aber keine Vorschrift. Anbieter können selbst abwägen, wie sie den Verpflichtungen nachkommen.

Allerdings will die EU-Kommission den Anbietern bei ihren Abwägungen auf die Sprünge helfen. Dafür entwickelt sie derzeit Leitlinien. Sie betreffen Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen nach Artikel 28 des DSA. Diese Leitlinien sollen nach Angaben von Personen, die daran mitgearbeitet haben, bald vorgestellt werden. Beobachter*innen vermuten, dass die Leitlinien einen starken Fokus auf Alterskontrollen legen und zusammen mit der App als Paket vorgestellt werden.

Mit der „European Digital Identity Wallet“ entwickelt die EU-Kommission bereits eine digitale Brieftasche, mit der EU-Bürger*innen künftig Personalausweis oder Führerschein in einer Handy-App speichern sollen. Damit soll sich auch das Alter nachweisen lassen.

Doch die Brieftasche soll frühestens Ende 2026 fertig sein. So lange möchte die Kommission offenbar nicht warten. Die gerade entwickelte App soll „die Lücke schließen“, steht in der Spezifikation – und später in der umfangreicheren digitalen Brieftasche aufgehen.

4. Wie soll diese Alterskontrolle genau ablaufen?

Im Mittelpunkt für die Alterskontrolle sollen laut Spezifikation „alle üblichen Geräte“ stehen, „mit denen Europäer*innen auf Online-Dienste zugreifen“, zum Beispiel Handys, Tablets, Laptops und Desktop-Computer. Für den Anfang möchte die EU allerdings bloß eine App entwickeln lassen. Alternative Methoden „könnten“ geplant werden, heißt es auf GitHub; garantiert ist es also nicht.

Unter die „üblichen Geräte“ dürften in dem Kontext wohl Handys mit Android oder iOS fallen, die meistverbreiteten mobilen Betriebssysteme der Welt. Offen ist, was Menschen mit alternativen Betriebssystemen tun sollen – oder Menschen ohne Smartphone.

Einmal eingerichtet, soll die App auf Wunsch einen Altersnachweis ausspucken können, den man zum Beispiel einer Website präsentieren kann. Wer also eine Flasche Wein kaufen, einen Porno schauen oder im Online-Casino spielen will, müsste erst einmal die Alterskontroll-App hervorholen.

Diese App könnte sich per Fingerzeig kurz öffnen, wenn man ohnehin alles am Handy macht. Oder die App könnte einen QR-Code generieren, wenn man den gewünschten Dienst auf einem anderen Gerät nutzen möchte. So geht es aus der Spezifikation hervor. Das dürfte sich in etwa so anfühlen, als müsste man ein zusätzliches Passwort eingeben. Wer eine Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzt, kennt dieses Gefühl bereits. Es ist etwas lästig.

Online-Dienste, bei denen man einen eigenen Account anlegt, könnten sich auf Wunsch merken, dass man schon erwachsen ist. Dann müsste man das nicht jedes Mal aufs Neue nachweisen.

Laut der Spezifikation können EU-Mitgliedstaaten, Unternehmen und andere Interessierte eigene Versionen der App herausbringen. „Derzeit ist es jedem Anbieter von Mobilanwendungen gestattet, eine App zur Altersüberprüfung bereitzustellen und Altersnachweise gemäß den in diesem Dokument enthaltenen Anforderungen auszustellen“, heißt es.

5. Wie soll ich der App beweisen, dass ich erwachsen bin?

Es soll mehrere Wege geben, mit denen Nutzer*innen ihrer Alterskontroll-App nahebringen, dass sie keine Kinder mehr sind. Laut Spezifikation soll die App etwa Ausweise und Pässe scannen können, die das Alter einer Person verraten. Wenn das Dokument einen Online-Ausweisfunktion (eID) hat, genüge das bereits.

Andernfalls müsste die App auch prüfen, dass man wirklich den eigenen Pass präsentiert. Dafür sollen etwa biometrische Gesichtsscans oder andere Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Ins Detail geht die Spezifikation hier nicht.

Geplant ist laut Spezifikation auch die Zusammenarbeit mit Organisationen, die das Alter von Menschen ohnehin schon geprüft haben, etwa Banken oder Mobilfunkanbieter. Wer Pass und Gesicht nicht scannen lassen kann oder will, könnte also Alternativen bekommen. Garantiert ist das laut Spezifikation jedoch nicht. In Frage kommen dürften zumindest solche Anbieter, die bereits jetzt von der Kommission für Jugendmedienschutz empfohlen werden, um Besucher*innen von Pornoseiten zu kontrollieren.

6. Und was ist mit Datenschutz?

Anonymität ist in der Spezifikation nicht vorgesehen. Zwar ist schon ganz zu Beginn die Rede von Datenschutz und Datenminimierung als „Design-Prinzip“. Allerdings arbeitet die App mit Pseudonymen.

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Der Unterschied ist essentiell. Ein Pseudonym kann man auf eine Person zurückführen – es ist wie ein Spitzname, den man bloß einmal richtig zuordnen muss. Anonym heißt, dass man eine Person wirklich nicht zuordnen kann.

Geplant sind laut Spezifikation „Domain-spezifische Identifier oder Pseudonyme“. Das heißt, für jeden genutzten Dienst – etwa eine bestimmte Pornoseite – bekämen Nutzer*innen einen eigenen Identifier verpasst. Auf diese Weise könnten sie zwar nicht über mehrere Websites hinweg verfolgt werden. Aber eine einzelne Website könnte durchaus wiederkehrende Besucher*innen erkennen.

Laut Spezifikation soll die App nur die Eigenschaften einer Person übermitteln, die unbedingt notwendig sind. Bei konsequent datensparsamer Umsetzung würde das heißen: Die App legt einem Online-Dienst nur offen, dass gerade jemand Erwachsenes anklopft. Aber in der Spezifikation wird auch beschrieben, wie sich darüber hinaus Daten erfassen lassen, zumindest optional. Weitere Datenpunkte sind demnach etwa das Datum, wann ein Nachweis hinterlegt wurde, in welchem Land das geschah oder durch welche Institution. Das würde dem Prinzip der Datenminimierung widersprechen.

Immerhin sollen Beteiligte Daten nicht länger speichern als für die Alterskontrolle nötig, heißt es. Dieses Anliegen geht allerdings über die Spezifikation der App hinaus. Die Entscheidung, wie erfasste Daten genutzt oder gelöscht werden, trifft der Gesetzgeber. Und hier zeigt das Beispiel Vorratsdatenspeicherung: Staaten haben immer wieder ein großes Interesse an jeglichen Daten, die bei der Internet-Nutzung anfallen, sogar gegen den Widerstand oberster Gerichte.

Beim Schutz von Daten und Privatsphäre offenbart die Spezifikation ein weiteres Problem: Es wird keine unabhängige Kontrolle für App-Versionen externer Anbieter beschrieben. Stattdessen sollen die Anbieter selbst dafür verantwortlich sein, die App regelkonform zu gestalten.

7. Was ist mit Menschen ohne Papiere?

Teilhabe ist eine zentrale Kritik an der geplanten App: Menschen ohne Papiere könnten ihr Alter nicht nachweisen und deshalb bestimmte Plattformen oder Angebote nicht mehr wie gewohnt nutzen. Denn ohne Ausweis gäbe es auch keinen Altersnachweis.

Dieses Problem ist auch der Kommission bewusst. Unter dem Schlagwort „Gerechtigkeit“ steht dazu in der Spezifikation, die technische Lösung solle möglichst inklusiv sein. Wer das Standardverfahren nicht nutzen könne, „beispielsweise aufgrund des Fehlens eines erforderlichen Ausweises oder elektronischer Identifikationsmittel“, für den sollten Alternativen für die Ausstellung des Nachweises „in Betracht gezogen werden“. Das ist jedoch nur eine Empfehlung, keine Verpflichtung.

Technisch sollte es mit der App auch möglich sein, den Altersnachweis etwa in einer Postfiliale oder auf dem Bürgeramt zu erbringen. Die Person bekäme dann einen Code, mit dem sie ihren Altersnachweis in die App laden könnte. Das könnte etwa für Menschen mit einer Duldung eine Option sein.

Wer hingegen ganz ohne Dokumente lebt, dürfte auch auf diesem Weg keinen Altersnachweis bekommen. Es gibt keine gesicherten Zahlen dazu, wie viele Menschen sich derzeit ohne Papiere in Deutschland aufhalten. Mehr als 50.000 Menschen waren (Stand Ende 2022) unmittelbar ausreisepflichtig. Schätzungen auf Basis der polizeilichen Kriminalstatistik gehen von 180.000 bis 520.000 Personen aus.

Der Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte, EDRi (European Digital Rights), warnte bereits 2023: Auf Papieren basierende Alterskontrollen würden strukturell benachteiligte Gruppen weiter ausschließen, etwa Rom*nja und Sinti*zze. Auch Alternativen wie Kreditkarten oder Studierendenausweise würden das Problem nicht lösen.

8. Wo genau soll ich mich dann mit dieser App ausweisen?

Das bleibt abzuwarten. Zunächst soll die App nur prüfen können, ob jemand volljährig ist. Für Accounts bei Diensten mit niedrigeren Altersfreigaben wäre sie deshalb in dieser Form nicht geeignet. Unter solche Dienste würden etwa TikTok, WhatsApp oder YouTube fallen.

Rein technisch könnte eine solche App allerdings auch abgestufte Altersnachweise erbringen. Manche Jugendschützer*innen fordern so etwas vermehrt mit der Begründung, damit könne man Kinder und Jugendliche besser vor Grooming und anderen Gefahren im Netz schützen.

Es gibt mindestens zwei Hürden, die eine Verbreitung der App bremsen können. Erstens wehren sich selbst Anbieter, die jetzt schon Alterskontrollen einführen müssten, beharrlich dagegen – allen voran die meistbesuchten Pornoseiten der Welt. Zweitens sind Alterskontrollen, wie von der App vorgesehen, häufig nur eine Option für Anbieter und keine Pflicht.

Wie Alterskontrollen das Internet umkrempeln sollen

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Altersnachweis in Deutschland etwa für pornografische Inhalte oder für Filme und Spiele mit Altersfreigabe ab 18 Jahren. Auch wer Alkohol, Tabak oder Zubehör für E-Zigaretten im Netz kauft oder wer wetten will, muss sein Alter nachweisen.

Die Kommission wird Anbietern, die unter den DSA fallen, vermutlich ihre Alterskontroll-App als bequeme Option nahelegen, um den Auflagen des Gesetzes zu entsprechen. Besonders für Pornoseiten dürfte das ein Thema werden. Auch Online-Dienste jenseits des DSA könnten sich für die App interessieren, gerade wenn sie sich damit Ärger mit Aufsichtsbehörden ersparen könnten. Als EU-weite Lösung könnte die App mildere und differenzierte Ansätze für Jugendschutz im Netz verdrängen.

9. Was sagen Fachleute dazu?

In ersten Einschätzungen zu der Spezifikation äußern Fachleute ernste Bedenken. Sie verweisen jedoch darauf, dass eine detaillierte Analyse noch aussteht.

„Altersverifikation betrifft alle Nutzenden und kann deren Grundrechte auf Privatsphäre, freie Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen ernsthaft untergraben“, warnt Svea Windwehr, die für die Organisation für digitale Freiheitsrechte EFF (Electronic Frontier Foundation) zu EU-Politik arbeitet. Besonders sensibel seien Methoden, die auf Ausweisen basieren.

Es sei positiv, dass die EU-Kommission einen transparenten Prozess vorgesehen habe, schreibt Windwehr. Jetzt müsse genau geprüft werden, wie sicher die App sei und ob sie sich anonym nutzen lasse. „Sehr besorgniserregend ist, dass die vorgeschlagene App nur für Personen mit Zugang zu modernen Smartphones und amtlichen Ausweisen zugänglich zu sein scheint, was das Risiko birgt, dass Millionen von Menschen Zugang zu Diensten verlieren könnten.“

CCC-Sprecherin und Informatikerin Elina Eickstädt kritisiert nicht nur das Wie, sondern auch das Ob von Alterskontrollen. Es sei „schlichtweg falsch“, die Priorität auf eine Zugangskontrolle zu Online-Diensten zu legen. „Regulatorische Priorität sollte die Durchsetzung einer besseren Gestaltung von Plattformen haben“, schreibt sie auf Anfrage von netzpolitik.org. Die geplanten Anwendungsfälle reihten sich ein „in den massiven Wunsch nach Überwachung, den wir gerade sehen“.

Bei Menschenrechten und Datenschutz ließ die vorgelegte Spezifikation wesentliche Fragen offen, so Eickstädt. Auch mit Blick auf Teilhabe übt sie Kritik. Die aktuell auf Ausweispapieren basierende App „würde viele Menschen vollständig aus dem digitalen Raum ausschließen und dies sollte nie das Ziel sein“. Allerdings bleibe abzuwarten, wie die tatsächliche Lösung von T-Systems aussieht.

Janine Patricia Santos vom Dachverband EDRi kritisierte bereits im März gegenüber netzpolitik.org die Entscheidung, in einer ersten Phase der App auf Pseudonyme zu setzen statt auf höchste Datenschutz-Standards. „Wir glauben, dass diese Anforderung von Anfang an in die App eingebaut werden muss.“

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44 Ergänzungen

  1. Da jeder auf der Welt alles mögliche im Internet veröffentlichen kann ist das Internet grundsätzlich als ab 18 oder nur für Erwachsene anzusehen.

    Ich denke Angebote die sich aktiv um den Jugendschutz kümmern sollten sich auf einer Liste eintragen können die auch regelmäßig überprüft werden kann. Auf Basis dieser Liste könnten Provider dann Internetzugänge für Minderjährige anbieten über die nur der Zugriff auf Angebote dieser Liste möglich ist. Ich denke das wäre doch etwas für den Internetzugung über das Mobiltelefon von Minderjährigen. Sobald man erwachsen ist kann man dann ja einmal dem Provider beweisen das man über 18 ist und dann wird vom Provider der normale Internetzugang freigeschaltet.

    1. Danke für den Beitrag. Wie würdest Du verantwortungslose Eltern bestrafen, die ihre Kinder auf der Autobahn Fußball spielen lassen oder sie unbeaufsichtigt ins Internet? Endlich sind die wahren Verantwortlichen gefunden. Wer keine Lust drauf hat, möge bitte verhüten.

    2. Das Internet ist schon immer ab 18, denn erst *dann* kann man ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einen Vertrag mit einem ISP eingehen. Also ist jegliche Altersverifikation bzw. Alterskontrolle überflüssig.

  2. Wollen wir nicht schonmal anfangen eine Art „zweites Internet“ aufzubauen? Für alle, die nicht mit Gesichtserkennung, Apps und dergleichen einverstanden sind? Also die 0,1% der Menschen auf der Welt? Oder müssen wir uns erstmal mit Tor und I2P begnügen?

    Kann gerne „oldschool“ sein, mit so Sachen wie Bulletin Board Service, Newsgroups und das ganze. Von mir aus Baum-Aufbau von Foren, sowie dass die wenigen kB großen Seiten auch bei miserablen E-Netz zuverlässig geladen werden können.

    1. Mit würde es schon reichen, wenn ich mit meinem Festnetzanschluss vertraulich und sicher telefonieren könnte. Metadaten (wer, wann, mit wem) und Spracherkennung (was, wie) machen das unmöglich.

      Probieren Sie doch mal in einem Telekom-Laden der Fußgängerzone ihres Vertrauens nach einem Telefon mit Verschlüsselung zu fragen. Noch nie habe ich dümmere Gesichter von Verkäufern gesehen.

  3. Ich konnte auch ohne den Kram Alkohol bei Amazon bestellen.
    Wurde dann halt nur persönlich zugestellt und nicht an die Ebenfalls Erwachsenen Mitbewohner.
    Hoffentlich bleibt das Ganze dann auch bestehen für Leute die keine E-ID Funktion im Ausweis haben und/oder kein Smartphone.
    Digitalzwang wollen wir ja auch keinen.
    Ich glaube die Porno-Seite die darauf einsteigt verliert eher Kunden^^

  4. Es geht um die KINDER! Jeder Porno oder Erotik-Nutzer ist ein potentieller Kinderschänder! Somit Muss man die Daten dieser Nutzer:innen erfassen um ein Hausdurchsuchung zu machen und dabei den nachtbare mal zu stecken was für ein Schwein:inn nebenan lebt.

    1. Ich denke ein großer Teil der Nutzer wird seine Daten nicht preisgeben sondern von den großen etablierten Pornoplattformen auf irgendwelche dubiosen Tauschbörsen umsteigen. Die Folge davon wird sein das die Politik mehr Sperren fordert und so geht das dann weiter … Ich finde die „Whitelist Internet für Kinder“ Lösung (siehe mein anderer Kommentar) da besser da dort solche Probleme nicht entstehen.

  5. Wie haben die Menschen vor Jahrhunderten nur in der brutalen Realität überlebt? Gab es da für Kinder einen Filter, um den zerfleischten Onkel auszublenden, oder hatten Höhlenmenschen eigene Zimmer zum verkehren?

    1. Das ist ganz einfach: wer überlebt hat hat überlebt. Die Frage ist, was die wie lange überlebt haben. Also genauer besehen, hat sich das nicht selten über den Tod geregelt.

      Filter gab es nicht. Eisenbahn auch nicht. Kinderarbeit wohl. Mißbrauch zu hauf. Übrigens war das Heiratsalter irgendwie niedriger als 18, und die Frauen hatten i.d.R. nicht viel zu melden. Gebären war ok, aber auch recht gefährlich. Schulbildung war anders, Rechtssicherheit eher nicht für jeden, zumindest nicht gegenüber jedem, Intelligenz war nicht bei jeder gefragt, Datenerhebung auch eher nicht so viel. Sterben ging sehr gut während Seuchen, hungersnöten und nicht selten Kriegen. Da war für jede und jeden was dabei.

      Müssen wir das hier jetzt machen?

  6. „Geht es nach der EU… “ – nennt doch bitte auch in der Überschrift und im Teaser Ross und Reiter. Es ist die EU-Kommission.

    1. Zwar richtig, aber ein großer Teil des EU-Rats wird da auch sicher sofort darauf anspringen.
      Man sieht ja auch immer wieder bei Chatkontrolle, dass nicht nur die Kommission das will sondern auch der Großteil des EU-Rats.

      Die sind im Grunde genauso demokratie- und bürgerfeindlich wie die Kommission.

    2. „Geht es nach der EU… “

      Solche Formulierungen haben in einem verantwortungsvollen Journalismus nichts zu suchen. Die Sorgfalt fehlt, und die Formulierung wirkt als Stimmungsmache gegen alle EU-Institutionen, und gegen die EU-Idee.

      Geht das besser, liebe ansonsten geschätzte Redaktion?

      1. Klingt als wäre es dir wichtig, EU-Organe möglichst immer direkt spezifisch zu benennen? Hab grade nochmal ernsthaft über den Teaser nachgedacht und sehe es immer noch entspannt. Teaser sind halt kurz und „EU-Kommission“ steht literally im ersten Satz. Danke fürs kritische Lesen :)

        1. Ja, die direkte Benennung der EU-Organe ist sehr wichtig, weil es eben einen erheblichen Unterschied macht, ob man etwa das EU-Parlament, den Rat oder die Kommission meint.

          Gerade im Teaser ist eine korrekte Bezeichnung wichtig, weil damit das Textverständnis vorstrukturiert wird. Was bleibt dann im Hirn hängen? EU eben und nicht EU-Kommission. Diese zehn Buchstaben für „Kommission“ machen den Unterschied.

          Also bitte, man kann Text so weit komprimieren, bis entscheidende Info verschwindet. Im Zweifel bleibt der Teaser in Erinnerung, aber nicht, was im ersten Satz stand.

          Warum ist das gerade bei der EU so wichtig? Weil die EU inklusive ihrer Institutionen für unsere Zukunft eine entscheidende Rolle spielt. Bei aller berechtigter Kritik an der EU-Kommission darf und soll die Idee eines geeinten Europas keinen Schaden nehmen.

          1. Es ist aber nicht nur ein Problem der EU-Kommission, sondern ein Problem der EU an sich und seiner Demokratiedefizite. Zweifellos ist die EU-Kommission das größte Problem in der EU, aber das System der EU hat der EU-Kommission erst eine solch erheblich stärkere Machtpositionen eingeräumt. Das gewählte EU-Parlament besitzt hingegen nicht einmal ein Initiativrecht und man sieht zum Beispiel an der Chatkontrolle gut, dass Ideen der EU-Kommission ad infinitum zur Vorlage (oder so lange bis sie dann durch kommen) gebracht werden können und Parlamentswahlen nichts daran ändern. Und dann gibt es noch eine ganze Reihe anderer Demokratiedefizite, die im System der EU und nicht in einzelnen Institutionen begründet sind.

            Wenn man die EU für ihr System bzw. ihre Defizite in aller Deutlichkeit kritisiert stellt man sich auch nicht gegen die Idee eines geeinten Europas sondern man kritisiert nur ein fehlerhaftes und wie sich ja zunehmend erweist, demokratiefeindliches, zunehmend autoritäres System, das sich von innen auch nicht zum besseren zu reformieren scheint.

          2. „darf und soll die Idee eines geeinten Europas keinen Schaden nehmen.“

            Wir erleben jetzt seit spätestens 2009 die Konsequenzen des Versuches, entgegen der Warnungen des damals noch guten Gysis 11 Jahre zuvor, „einen Kontinent über das Geld zu einen“.
            Die Idee eines geeinten Europas war in meinen Augen vorbei als die Osterweiterung wichtiger war als die Integration der Westeuropäischen Staaten, die dafür eine Grundlage und halbwegs kompatible Wirtschaften gehabt hätten. De Gaulle wollte es wohl schon Ende der 50iger…

            Es war einfach nicht begreiflich -und ich kann für mich behaupten dass schon damals so gesehen zu haben- wie als der „Aufbau Ost“ noch nichtmals annähernd abgeschlossen war in den frühen 00er Jahren, sich noch ein stärkeres Ungleichgewicht in den gemeinsamen Markt zu holen mit Staaten, die noch schlechter darstanden als die ehemalige DDR.
            Laut dem aktuellen Soli Urteil ist er es ja auch immer noch nicht, nur dass leider zwischenzeitlich alles Geld was dann wirklich dringend für den „Wiederaufbau West“, sprich Modernisierungen, Renovierungen gebraucht worden wäre -die berüchtigten Schultoiletten die noch weiter verwest sind- in den Aufbau der Konkurrenz in Osteuropa geflossen ist.
            Was uns im Übrigen jetzt wahrscheinlich in den Krieg zieht anstatt einen neutralen Buffer und weiterhin gute Geschäfte mit Russland zu haben sind wir jetzt so abhängig von den USA wie seit 45 nicht mehr, congrats all around,

          1. das ist nicht unüblich im journalismus, googele z.b. mal [„deutschland will“ site:tagesschau.de]. unter der lupe betrachtet klingt es aber schon albern. ich verstehe, was du meinst. ein land o.Ä. kann nichts wollen, allenfalls seine organe.

  7. Wenn die Digitale Brieftasche ausschließlich eine App für iOS und Android wird, dann braucht jeder europäische Bürger zwingend eine Apple- oder Google-ID.
    Alle Bürger müssen also den AGB dieser Firmen zustimmen, mit allen Konsequenzen.

    Warum braucht es die extra App überhaupt? Da ohne Apple und Alphabet eh nichts läuft, könnte man Altersverifikation und „European Digital Identity Wallet“ doch gleich komplett über die beiden US-Konzerne abwickeln, und sich dann bei den Shops und Webseiten per „Sign in with Google“ oder „Anmelden mit Apple-Account“ verifizieren.

    Ich habe das Gefühl, der Plan, Europas Digitale Souveränität zu stärken, die Macht der Megacorps einzuhegen, ist nicht so ganz ernst gemeint. Geht wohl mehr um Datennutzung und transatlantische Partnerschaft.

  8. Wer die EU und ihre Kommission kennt, sollte sich auch über einen „transparenten Prozess“ nicht zu früh freuen. Das von der EU erwünschte Ergebnis dürfte aber so oder so in der maximalen Überwachung und Kontrolle der Menschen liegen, die die EU mit der transformativen Kraft der Digitalisierung auf bloße, auszubeutende und einfacher zu steuernde/regulierende Untertan*innen zu reduzieren sucht.

  9. Kann das dann eigentlich auch als ein Versuch der EU betrachtet werden, um den (eingeschränkten, ich weiß) Schutz durch VPNs zu zerstören? Ganz so, wie sich das schon seit einer Weile Innenminister*innen und deren Anhängsel so wünschen?

  10. Eine App? Nicht anonym? Am Besten noch über einen Dienstleister, der auch noch irgendwas mitliest, oder wegen dem andere wieder personalisiertes Tracking einbinden. Möglichst alles falsch machen. Z.B. Ü18 -> VERIFIZIEREN und U18 -> VERIFIZIEREN.

  11. Wann versteht die EU endlich, das man das Internet nicht kontrollieren kann.
    Die EU sollte sich mal mit China an einen Tisch setzen. Die erklären der EU gern, wie man das Internet zensiert.
    Diese Alterskontrollen lassen sich leicht umgehen, wenn man der Website zeigt, das man nicht aus der EU stammt und darauf wird es dann hinaus laufen. Auf ein total Verbot von VPN, Verschlüsselung und Anonymisierungsdiensten.
    Die Totalüberwachung ist damit für EU Bürger schreckliche Realität!

    1. „Wann versteht die EU endlich, das man das Internet nicht kontrollieren kann.“

      Das will die EU Kommission auch nicht, sie wollen die Bürger und deren Aktivitäten kontrollieren. Das geht.

      „Die EU sollte sich mal mit China an einen Tisch setzen. Die erklären der EU gern, wie man das Internet zensiert.“

      Das weiss die EU Kommission. Deswegen macht sie das ja.

      Die sind nicht dumm. Die lachen sich tot über Leute, die sie für dumm halten.

    2. Die deutschen fressen es aber. Schau mal im Petitionsforum vom Bundestag. Dort hat die Petition zur Einführung einer Altersgrenze von Social Media fast 30 tausend Unterschriften.

      Das ist aber nur eine Hintertür zur De-anonymisierung des Internets. Australien, die das vorangtrieben haben, ist nicht dumm.

  12. Wie passend die Beschreibung des Herrn Meinecks Schwerpunkt „Digitale Gewalt“.
    Treffender könnte ich dieses neue Zensursula Gesetz auch nicht bezeichnen!

    War die Tage schon erschreckt als mit end node in Donaldland ich eine quasi Bankauthentifikation mit Ausweis und Gesichtsscan zum Porno gucken durchführen sollte. Ja astrein doch, auf die texanischen Verhältnisse in der EU!

    Zum kotzen nur noch! Zensurverbot des Grundgesetzes? Drauf geschisse.

    Zensurverbot in article 11 of the Charter of Fundamental Rights? Nie gehört! „Know your rights“ Aber deswegen befolgen wir sie doch nicht, bwahahah.
    https://commission.europa.eu/aid-development-cooperation-fundamental-rights/your-fundamental-rights-eu/know-your-rights/freedoms/freedom-expression-and-information_en

    Muss man erstmal schaffen als EU auf Texasniveau zu sinken, kein Wunder dass Martin Sonneborn sagte immer wieder er wünsche sich den Juncker zurück. Stattdessen ist dies nun die Vision von Europa, etwas was Erich Mielke sich nichtmal träumen konnte.

    „But the children!“ Ja, ist die Aufgabe des Staates dafür zu sorgen dass die Eltern die Fähigkeiten und Möglichkeiten haben sie zu schützen, beispielsweise mit Kinderschutzfunktionen der Geräte, mein 15er billig smart tv hatte schon eine entsprechende PIN Möglichkeit. Android hat auch schon länger entsprechende Funktionen eingebaut.

    Aber natürlich, ist so typisch. Alles was Kosten verursachen und Menschen empowern statt unterdrücken würde, das mildere Mittel wäre, geht natürlich so nicht.
    Das ist typisch dieser neue Politikstyl, passend dazu heute die Meldung zum ersten Schritt der Bargeldabschaffung und Einschränkung der Privatautonomie, Einführung des Kontrahierungszwang mit einem Anbieter für Digital Payments.
    Eben hat doch tatsächlich noch beim türkischen Grillmeister um die Ecke gewesen der wirklich einem Kunden der nach Kartenzahlung fragte, sagte: „Nein, nur Bargeld. Ich bin gegen die ganze Überwachung.“

    1. „Eben hat doch tatsächlich noch beim türkischen Grillmeister um die Ecke gewesen der wirklich einem Kunden der nach Kartenzahlung fragte, sagte: „Nein, nur Bargeld. Ich bin gegen die ganze Überwachung.““

      Grüße den türkischen Grillmeister ganz herzlich von mir und sag ihm, ich bin sein bester Kunde, wenn ich in der Nähe bin :)

  13. Es gibt schon lange mehrere sichere und unbedenkliche Verfahren, eine Information eines Internetbenutzers wie „über 18“ zu übertragen. Das läuft vollkommen transparent und automatisch ab. Es braucht keine weiteren Instanzen und keine Pseudonyme. Datenschutz ist gewährleistet.

    Die „EU“ weiß das, denn die braucht man auch für die digitale Brieftasche. Der ganze Aufstand läßt sich nur damit erklären, dass es gar nicht darum geht. Statt dessen geht es um Firmen, die verdienen sollen, um persönliche Informationen der Bürger, um Kontrolle und um Macht. Es geht also um undemokratische Praktiken. Alternativ kann ich mir das nur noch mit massiver Ahnungslosigkeit und Ignoranz erklären. Vermutlich ist es Beides.

    Liebe Kommission, findet ihr das nicht mega peinlich?

  14. Die Aufreger Mentalität ist Kontraproduktiv und füttert den Troll als Generation 2000´er weiß man dass Internet sehr wohl zu schätzen trotz der Nachteile.
    Internet kann jeder der einen Router und PC hat ,dass Stockholmsyndrom zum Vollzugriff besteht auch aus Bequemlichkeit.
    Der Lösungsansatz ist einfach, Buschfunkmentalität sowie moderne Verschlüsselung welche die Abwendung vom totalen Überwachungsnetz beinhaltet.
    Deswegen soll Verschlüsselung kriminalisiert und verteufelt werden dabei ist es die beste Abkehr vom StasiWeb des 2100 Jahrhunderts <2025.

  15. Verstehe den Ansatz nicht, weshalb wird das nicht auf Provider Ebene gelöst? Die IP ist doch der kleinste hinnehmbare Nenner der ohnehin bekannt ist. Also kann dieser den Anschluss auch legitimieren oder auch nicht z.Bsp bei öffentlichen Netzwerken. Nur weil der Endanwender nicht in der Lage ist auf hiesigen Betriebssystemen den Kindesschutz einzurichten muss eine Umständliche APP entwickelt werden. Wie soll das Pornoschauen in Zukunft dann aussehen? Nächster Film „Stop!“ erst mal freischalten Bitte! Besonders bei Porno HUBs könnte es dann lustig werden, wo Quellen verlinkt wurden. Wie schon erwähnt haben sperren dazu geführt das sich Nutzer auf unsichere Plattformen verdrängt wurden.

  16. Ich freue mich sehr über die Initiative der EU, weil es mir wichtiger ist, auch weiterhin Dienste im Netz wahrzunehmen, auf die ich sonst keinen Zugriff mehr hätte, als eine „perfekte Lösung“ zu haben. Ich nutze auch schon begeistert die eID wo es nur geht.

    1. Ich möchte ein EU-weites Recht auf analoges Leben, unter das dann auch ein Leben ohne aufgezwungene Apps (wie eID oder digitale Brieftasche; ich habe bereits eine analoge) und Alterskontrollen im Netz zu fallen hat und ein Recht auf ein Leben ohne Überwachungsstaat und/oder eine Diktatur.

      Und auch lieb wäre es mir, wenn EU-Bedienstete (darunter zähle ich auch Kommissare und Abgeordnete) rational handeln und Industrielobbyisten lieber ein paar mal zu oft von der Security vor die Eingangstür befördern lassen. Dort bereits arbeitende Lobbyisten gehören selbstverständlich auch vor die Tür befördert.

  17. Wollte man wirklich Kinder vor Missbrauch und Gewalt schützen dann müsste dies über kompetente (!) Jugendämter, sozial-psychologische Hilfen über das häusliche Umfeld geschehen – dort wird jedoch eher gekürzt.
    Aber es geht doch bei diesen Alterskontrollen nicht um den Schutz der Kinder sondern um Macht der Regierungen über die Menschen.
    Und dies mit viel IT um einfach Massenüberwachung möglich zu machen. Und dies mit Software aus den USA, das sich immer mehr zu einem Schurkenstaat entwickelt.

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